Förderanträge
Anträge sind an den Geschäftsführer der JaDe-Stiftung zu richten (Siehe Kontaktadresse) und bis zum 15. November einzureichen. Über die Anträge wird auf der jährlich Anfang Februar stattfindenden Kuratoriumsversammlung entschieden.
Dem Antrag sollten folgende Dokumente Beiliegen:
Druckkostenzuschuss:
- Druckfertiges Manuskript nebst einer Verlagskalkulation auf DFG-Formblatt (das Formular kann direkt von der DFG Homepage heruntergeladen werden)
- Bei Dissertationen und Habilitationen entfällt das Einsenden des Manuskripts. Stattdessen müssen die Gutachten aus dem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren dem Antrag beigefügt werden. Es werden grundsätzlich nur mit "sehr gut" (mindestens "magna cum laude") bewertete Arbeiten gefördert
- Gesondertes und formales Antragsschreiben in dem eine konkrete Fördersumme genannt wird
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel
Bibliothekszuschüsse:
- Liste der gewünschten Publikationen mit Angabe der Ladenpreise
- Gesondertes und formales Antragsschreiben in dem eine konkrete Fördersumme genannt wird
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel
Ausstellungsförderungen:
- Ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts. Angaben über weitere beantragte Drittmittel
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Gesondertes und formales Antragsschreiben in dem eine konkrete Fördersumme genannt wird
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel
Übersetzungsprojekte:
- Das japanische Original, sowie das druckfertige Übersetzungsmanuskript
- Gesondertes und formales Antragsschreiben in dem eine konkrete Fördersumme genannt wird
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel
Förderbedingungen
Die Stiftung geht davon aus, daß bewilligte Projekte innerhalb von zwei Jahren beendet werden. Nur in Ausnahmefällen genehmigt die Stiftung eine Überschreitung dieser Frist. Zum 30. November eines jeden Kalenderjahres ist über den Stand des Projektes unaufgefordert zu berichten. Sollte diese Frist versäumt werden, behält sich die Stiftung einen Widerruf der Förderungszusage vor.
Im Falle der Förderung von Publikationen ist im Impressum der folgende Hinweis aufzunehmen:
Gedruckt mit Unterstützung der Stiftung zur Förderung japanisch-deutscher Wissenschafts- und Kulturbeziehungen (JaDe-Stiftung). Um eine Nennung der Stiftung sicherzustellen, ist der Stiftung ein Vorabdruck des Impressums zu zusenden. Sollte die Nennung der Stiftung unterbleiben, bleibt ein Widerruf der Förderungszusage vorbehalten.
Nach Erscheinen der Publikation sind dem Geschäftsführer der Stiftung kostenlos vier Belegexemplare zu übersenden.