Antragstellung

Die Anträge auf Förderung sind ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Hierbei sollten den Anträgen folgende Dokumente beiliegen:

Für einen Druckkostenzuschuss:

  • Das druckfertige Manuskript nebst einer Verlagskalkulation auf DFG-Formblatt.
  • Bei Dissertationen und Habilitationen die jeweiligen Gutachten aus dem Promotions- bzw. Habilitationsverfahren. Es werden grundsätzlich nur mit „sehr gut“ (mindestens „magna cum laude“) bewertete Arbeiten gefördert. Für die Druckkostenförderung von Dissertationen, die mit „summa cum laude“ bewertet worden sind, wird auf das entsprechende Programm der DFG verwiesen. Nur unter Vorlage des Ablehnungsbescheids durch die DFG kann ein Antrag auf Druckkostenförderung für Dissertationen mit „summa cum laude“ bei der JaDe-Stiftung gestellt werden.
  • Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkret beantragte Fördersumme genannt wird.
  • Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
     

Für einen Bibliothekszuschuss:

  • Liste der gewünschten Publikationen mit Angabe der Ladenpreise.
  • Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt und der Verwendungszweck erläutert wird.
  • Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
     

Für eine Ausstellungsförderung:

  • Ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts.
  • Detaillierte Kostenkalkulation. Berücksichtigt werden können Sachmittel und Personalkosten, die im Rahmen der Vorbereitung und/oder Durchführung des Ausstellungsprojekts anfallen. Honorare für beteiligte Künstler etc. werden nicht von der Stiftung übernommen.
  • Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
  • Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
     

Für eine Veranstaltungsförderung:

  • Ausführliche Beschreibung des geplanten Projektes.
  • Detaillierte Kostenkalkulation. Berücksichtigt werden können Sachmittel und Personalkosten, die im Rahmen der Vorbereitung und/oder Durchführung des Veranstaltungsprojekts anfallen. Honorare werden nicht von der Stiftung übernommen.
  • Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
  • Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
     

Für ein Übersetzungsprojekt:

  • Das japanische Original (wenn möglich digital) sowie das druckfertige Übersetzungsmanuskript.
  • Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
  • Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.