Antragstellung
Die Anträge auf Förderung sind ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Hierbei sollten den Anträgen folgende Dokumente beiliegen:
Für einen Druckkostenzuschuss:
- Das druckfertige Manuskript nebst einer Verlagskalkulation auf DFG-Formblatt.
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
- Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkret beantragte Fördersumme genannt wird.
- Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Druckkostenzuschüsse für Dissertationen gewähren können.
Für einen Bibliothekszuschuss:
- Liste der gewünschten Publikationen mit Angabe der Ladenpreise.
- Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt und der Verwendungszweck erläutert wird.
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
Für eine Ausstellungsförderung:
- Ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts.
- Detaillierte Kostenkalkulation. Berücksichtigt werden können Sachmittel und Personalkosten, die im Rahmen der Vorbereitung und/oder Durchführung des Ausstellungsprojekts anfallen. Honorare für beteiligte Künstler etc. werden nicht von der Stiftung übernommen.
- Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
Für eine Veranstaltungsförderung:
- Ausführliche Beschreibung des geplanten Projektes.
- Detaillierte Kostenkalkulation. Berücksichtigt werden können Sachmittel und Personalkosten, die im Rahmen der Vorbereitung und/oder Durchführung des Veranstaltungsprojekts anfallen. Honorare werden nicht von der Stiftung übernommen.
- Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.
Für ein Übersetzungsprojekt:
- Das japanische Original (wenn möglich digital) sowie das druckfertige Übersetzungsmanuskript.
- Gesondertes und formales Antragsschreiben, in dem die konkrete Fördersumme genannt wird.
- Angaben über an anderer Stelle beantragte Drittmittel.