Förderbedingungen

Bewilligte Projekte sollen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag genehmigt die Stiftung eine Überschreitung dieser Frist. Zum 30. November eines jeden Kalenderjahres ist über den Stand des Projektes unaufgefordert der Geschäftsführung zu berichten. Sollte diese Frist versäumt werden, behält sich die Stiftung einen Widerruf der Förderungszusage vor.

Im Falle der Förderung von Publikationen ist im Impressum der folgende Hinweis aufzunehmen: „Gedruckt mit Unterstützung der Stiftung zur Förderung japanisch-deutscher Wissenschafts- und Kulturbeziehungen (JaDe-Stiftung)“. Um eine Nennung der Stiftung sicherzustellen, ist der Stiftung ein Vorabdruck des Impressums zu zusenden. Sollte die Nennung der Stiftung unterbleiben, bleibt ein Widerruf der Förderungszusage vorbehalten. Nach Erscheinen der Publikation sind der Geschäftsführung der Stiftung kostenlos vier Belegexemplare zu übersenden.

Im Falle der Förderung einer Ausstellung oder Veranstaltung ist im Programm oder Flyer ein Hinweis auf die JaDe-Förderung durch entsprechende textliche Nennung oder das Abbilden des JaDe-Logos vorzunehmen. Ein Exemplar des gedruckten Programms oder Flyers ist an die Geschäftsführung der Stiftung zu schicken.