Förderbedingungen

Bewilligte Projekte sollen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag genehmigt die Stiftung eine Überschreitung dieser Frist. Zum 30. November eines jeden Kalenderjahres ist über den Stand des Projektes unaufgefordert der Geschäftsführung zu berichten. Sollte diese Frist versäumt werden, behält sich die Stiftung einen Widerruf der Förderungszusage vor.

Im Falle der Förderung von Publikationen ist im Impressum der folgende Hinweis aufzunehmen: „Gedruckt mit Unterstützung der Stiftung zur Förderung japanisch-deutscher Wissenschafts- und Kulturbeziehungen (JaDe-Stiftung)“. Um eine Nennung der Stiftung sicherzustellen, ist der Stiftung ein Vorabdruck des Impressums zu zusenden. Sollte die Nennung der Stiftung unterbleiben, bleibt ein Widerruf der Förderungszusage vorbehalten. Nach Erscheinen der Publikation sind der Geschäftsführung der Stiftung kostenlos zwei Belegexemplare zu übersenden.

Im Falle der Förderung einer Ausstellung oder Veranstaltung ist im Programm oder Flyer ein Hinweis auf die JaDe-Förderung durch entsprechende textliche Nennung oder das Abbilden des JaDe-Logos vorzunehmen. Ein Exemplar des gedruckten Programms oder Flyers ist an die Geschäftsführung der Stiftung zu schicken.

Folgende Projektarten können gefördert werden:

  • Druckkostenzuschüsse (bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Druckkostenzuschüsse für Dissertationen gewähren können)
  • Bibliothekszuschüsse
  • Ausstellungen (Sach-, Personal- und Reisekosten zur Vorbereitung und Durchführung; ausgeschlossen sind Honorare)
  • Konzerte / Theater (Sach-, Personal- und Reisekosten; ausgeschlossen sind Honorare)
  • Tagungen / Konferenzen (Sach-, Personal- und Reisekosten zur Vorbereitung und Durchführung; ausgeschlossen sind Honorare)
  • Seminare / Workshops (Sach-, Personal- und Reisekosten; ausgeschlossen sind Honorare)
  • Übersetzungs- und Dolmetscherkosten
  • Studienreisen bzw. Konzertreisen, sofern sie dem Stiftungszweck entsprechen und von überregionaler Bedeutung sind (Sach-, Personal- und Reisekosten; ausgeschlossen sind Honorare)

Folgende Projektarten können nicht gefördert werden:

  • Studien-, Promotions- oder Habilitationsvorhaben
  • Bereitstellungen oder Aufstockungen von Haushaltsmitteln für Hochschulen und Einrichtungen
  • Teilnahmen an Kongressen im In- oder Ausland
  • karitative Anliegen